Der Atomwaffenverbotsvertrag tritt am 22. Januar 2021 in Kraft
Am 22. Januar 2021 tritt der Atomwaffenverbotsvertrag (AVV/TPNW) der Vereinten Nationen in Kraft und wird zu internationalem Recht. Ab diesem Zeitpunkt ist es völkerrechtswidrig, Atomwaffen zu besitzen, zu entwickeln, zu stationieren, zu testen, zu gebrauchen und damit zu drohen.