Endlich gibt es eine EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Leider konnten sich die EU-Staaten nicht auf eine einheitliche Bestrafung von Vergewaltigung einigen.
Die neue EU-Gewaltschutzrichtlinie ist die erste Rechtsvorschrift, die die Betroffenen angemessen schützt, unterstützt, Zugang zur Justiz und Wiedergutmachung ermöglicht, und das unabhängig davon, wo die Personen in der EU leben.
Positiv ist, dass verschiedene Formen von digitaler Gewalt gegen Frauen und Mädchen in der Richtlinien als Straftatbestände anerkannt werden: nicht-einvernehmliche Weitergabe von intimem und manipuliertem Material, Cyberstalking, Cybermobbing, Cyberflashing und Aufstachelung zu Hass oder Gewalt im Internet. Die Bundesregierung muss die Gesetzgebung in diesem Bereich nun ändern.
Vergewaltigungsstraftatbestand nicht enthalten
Leider konnten sich die EU-Staaten, insbesondere aufgrund der Positionen von Deutschland und Frankreich, nicht auf eine einheitliche Bestrafung von Vergewaltigung einigen. Das ist sehr enttäuschend.
Wir haben uns gegen die Blockade-Haltung eingesetzt. Unsere Geschäftsführerin hat einen offenen Brief des Deutschen Frauenrats unterschrieben und an einer Demonstration von der Europäischen Frauenlobby und WeMove Europe vor dem EU-Parlament im November 2023 teilgenommen. Unser Vorstand hat den offenen Brief von Kristina Lunz (Centre for Feminist Foreign Policy) mitunterzeichnet.